Kulturgeschichte und heutige Problematik des Haschisch
Pharmacopsychiatry March 1, 1970 DOI: 10.1055/s-0028-1094266 (opens in new tab)
Study at a glance
AI-extracted from the abstract| Characteristics | Review Peer reviewed |
|---|---|
| Citations | 15 |
| Key findings | Argues that hashish, the potent resin of Cannabis sativa, differs from weaker marijuana and that regular use can, in some cases, lead to heroin addiction and is linked by older and newer investigations to hashish psychosis and 'hashish dementia.' Concludes that because hashish can promote criminal acts, legally permitted cannabis use is not justifiable. |
Abstract
Obschon Haschisch und Marihuana oft synonym verwendet werden, ist unter Haschisch im engeren Sinn die pharmakologisch hochwirksame Harzsubstanz der Hanfpflanze (Cannabis sativa) zu verstehen, während Marihuana auch die schwächer wirksameren Blätter, Stengel und Blüten von Cannabis bezeichnet. Die für den Haschischrausch verantwortlichen Stoffe des Hanfs gehören zu den Tetrahydrocannabinolen (THC). Das älteste Dokument, das Cannabis erwähnt, stammt aus China und ist ein Pharmakologiebuch, das im dritten Jahrtausend v. Chr. entstanden sein soll. Herodot berichtet in den “Historien” von den Skythen, daß sie für ihre Dampfbäder Hanfsamenkörner verbrannten. Die Kenntnis von der betäubenden Wirkung des Hanfs drang wahrscheinlich durch arabische Ärzte nach Europa. Vom 16. Jahrhundert an sind Beschreibungen über Cannabis keine Seltenheit mehr. Obwohl der Hanf in Amerika seit langem bekannt ist, begann Haschisch erst nach dem ersten Weltkrieg zu einem Problem zu werden, nachdem die Droge von Mexiko aus in die Staaten eingeführt worden war. Regelmäßiger Cannabisgenuß führt zwar nur in gewissen Fällen zu Heroinismus, doch sind “Haschischsüchtige” viel mehr gefährdet, der Heroinsucht zu verfallen. Sowohl älteren als auch neueren Untersuchungen zufolge können Haschischpsychosen sowie eigentliche Haschischdemenz als Folge bzw. Spätfolge von regelmäßigem Cannabisgenuß angenommen werden. Da Haschisch auch kriminellen Taten Vorschub leisten kann, ist ein gesetzlich erlaubter Konsum von Cannabispräparaten in keiner Weise vertretbar.